Die Insolvenz der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH war absehbar. Am 01.12.2025 hat das Unternehmen beim Amtsgericht Stuttgart Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit der InnPro GmbH ist ein weiterer Anbieter von größeren Photovoltaik-Direktinvestments zahlungsunfähig geworden – mit unmittelbaren Auswirkungen für private Investorinnen und Investoren.
Wer eine Solaranlage über die InnPro GmbH erworben hat, sollte jetzt besonders aufmerksam sein und frühzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls droht ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Ein etablierter Anbieter ist insolvent
Die InnPro GmbH ist nach eigenen Angaben seit 2011 als Projektentwickler und Anbieter von größeren Solaranlagen auf dem Markt. Bis heute sollen über 450 Solarprojekte realisiert und an insgesamt über 1.800 Investorinnen und Investoren verkauft worden sein. Damit zählt InnPro zu einem der etabliertesten und bekanntesten Anbieter von solaren Direktinvestments.
Die Solaranlagen, die von der InnPro angeboten wurden, waren beliebte Investitionsobjekte für private Anleger. Denn durch besondere steuerliche Abschreibemöglichkeiten – Stichwort: Investitionsabzugsbetrag – eignen sich Solaranlagen dieser Art hervorragend, um Steuern zu sparen und langfristig gesicherte Renditen als Teil der privaten Altersvorsorge zu generieren.
Ein bunter Markt – und Insolvenzen mit Ansage
So jedenfalls die Theorie – die Praxis sieht leider nicht ganz so rosig aus. Große wirtschaftliche Versprechen treffen häufig auf unerfahrene Anlegerinnen und Anleger. Und manche Anbieter verfolgen mehr ihre eigenen Gewinnabsichten als die Investitionsinteressen ihrer Kunden.
Im März dieses Jahres nahmen die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen die Sense4Energy GmbH aus Dresden, einem weiteren Anbieter für solare Direktinvestment, hoch. Der Quasi-Geschäftsführer der Sense4Energy GmbH wurde in Untersuchungshaft genommen. Das Unternehmen musste wenig später Insolvenz anmelden.
Fast zeitgleich gab es immer mehr Berichte über erhebliche Unregelmäßigkeiten bei einer nicht weniger bekannten Unternehmensgruppe aus Nürnberg. Solaranlagen wurden mit großen Versprechungen teuer verkauft, wurden dann aber auch nach Jahren nicht betriebsbereit ans Netz gebracht. Aber auch die Anlagen, die fertiggestellt wurden, zeigten in der Realität deutlich niedrigere Erträge als versprochen. Neben der WirtschaftsWoche und tagesschau.de berichtete auch Report Mainz ausführlich über diese Fälle.
Bezeichnenderweise wurde auch die InnPro GmbH im Fernsehbeitrag des Report Mainz schon namentlich genannt. Dass die InnPro in die Insolvenz anmelden könnte, kam daher nicht überraschend. Auffällig waren zudem die zahlreichen Querverbindungen, die es zwischen den verschiedenen Anbietern aus Stuttgart, Nürnberg, Rostock und Sachsen gibt. Die Insolvenz der InnPro wird daher voraussichtlich nicht die letzte Insolvenz der Branche bleiben.
Die PROJEKTKANZLEI ist wie kaum eine andere Rechtsanwaltskanzlei auf IAB-motivierte Direktinvestitionen in Solaranlagen spezialisiert. Rechtsanwalt Sebastian Lange betreut seit über zehn Jahren Anlagenbetreiber beim Erwerb und beim Betrieb solcher Solaranlagen. Er hat schon einige Insolvenzen von Solaranbietern begleitet. Er kennt die Branche und die typischen Fallstricke, auf die die Anleger nun achten müssen.
Wie es nun weitergeht
Die Geschäftsführer der InnPro GmbH hat nach eigenem Bekunden am 01.12.2025 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart gestellt. Ein solcher Schritt ist rechtlich geboten, wenn das Unternehmen entweder zahlungsunfähig oder überschuldet ist (vgl. § 15a InsO).
Die Insolvenz der InnPro geht damit in geregelte Bahnen: Die Insolvenzordnung schreibt ein formales Verfahren vor, wie mit zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen umzugehen ist.
Das Insolvenzgericht setzt zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, die laufenden Geschäfte samt offener Forderungen und Ansprüche zu sichten. Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich einen Überblick über das vorhandene Vermögen und prüft, ob es überhaupt genug zu verteilen gibt oder ob die Geschäfte möglicherweise sogar fortgesetzt werden kann. Diese Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Auf der Grundlage des Berichts des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheidet das Insolvenzgericht, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens „mangels Masse“ abgelehnt werden muss. Letzteres ist dann der Fall, wenn die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen übersteigen.
Warum Insolvenzen von Projektentwicklern besonders sind
Photovoltaik-Direktinvestments sind keine gewöhnliche Kapitalanlagen. Die Insolvenz eines Projektentwicklers für Solaranlagen stellt die Gläubiger und Geschäftspartner daher vor ganz besondere Herausforderungen.
Erhebliche wirtschaftliche und technische Risiken
Denn abgesehen davon, dass die Investorinnen und Investoren zum Teil hohe sechsstellige Summen investiert haben, sind Solaranlagen technische Anlagen, die nicht lange Zeit unbeaufsichtigt bleiben sollten. Andernfalls drohen auch erhebliche technische und bauliche Risiken, die zu hohen Schäden führen können.
Komplexe Vertragsstrukturen
Darüber hinaus sind Solaranlagen, die als Direktinvestment erworben werden, auch deshalb besonders, weil sie auf angemieteten Flächen errichtet werden. Die Solaranlagen werden deshalb nicht ipse iure mit ihrer Errichtung Eigentum der Anleger. Vielmehr muss das Eigentum an den Solaranlagen aktiv vom Errichter an den Kunden übertragen werden. Die Sicherung der eigenen Investition ist juristisch komplex. Fehler bei der rechtlichen Ausgestaltung der Projekte können teuer werden.
Besondere Abhängigkeiten in aufgeteilten Solaranlagen
Erschwerend kommt hinzu, dass Anleger häufig nicht eine gesamte Solaranlage, sondern lediglich eine eigenständige Teilanlage aus einer größeren Gesamtanlage erwerben. Die meisten Anleger wissen nicht, mit welchen Mitinvestoren sie sich das Dach und die Anschlusstechnik teilen. Sie sehen daher immer nur einen kleinen Ausschnitt des Gesamtprojektes.
Was Investoren jetzt machen können
Investorinnen und Investoren, die die InnPro GmbH mit der Errichtung einer Solaranlage beauftragt haben, sollten daher besser nicht tatenlos den weiteren Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Jetzt muss gehandelt werden:
- Verträge prüfen, Eigentumsverhältnisse und Projektrechte klären
- bereits erworbene Projektrechte und Eigentumspositionen sichern
- den Status quo des Projektes zuverlässig ermitteln und bewerten lassen
- bei aufgeteilten Solaranlagen möglichst viele Mitinvestoren ausfindig machen
- Maßnahmen zur Abwendung technischer Risiken ergreifen
- steuerliche Auswirkungen der Insolvenz prüfen lassen und steuerliche Risiken minimieren
- Rechte und Forderungen im Insolvenzverfahren frühzeitig geltend machen
- soweit möglich, Anlagen in eigener Regie fertigstellen lassen
Wenn Sie bei diesen Schritten auf unsere besonderen Branchenkenntnisse und auf die Erfahrung der PROJEKTKANZLEI setzen möchten, dann vereinbaren Sie am besten online einen Telefontermin. Die PROJEKTKANZLEI ist bundesweit tätig und bundesweit vernetzt. Wir arbeiten eng mit Gutachtern und Steuerberatern zusammen und können bei aufgeteilten Solaranlagen auch gemeinsame Maßnahmen der Investoren organisieren.
