Anwaltskosten und Prozesskostenrisiken richtig abschätzen
Kosteneffizienz und Kostentransparenz liegen uns besonders am Herzen. Dazu gehört auch, dass Sie die zu erwartenden Anwaltskosten und gegebenenfalls Ihr Prozesskostenrisiko hinreichend genau abschätzen können.
Für die juristische Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten vereinbaren wir in aller Regel eine Vergütung auf Stundenhonorarbasis. Die Höhe unseres Honorars hängt also vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand ab.
Geht es hingegen um die Durchsetzung Ihrer Forderungen oder um die Abwehr von Forderungen Dritter – etwa Zahlungsansprüche Ihres Energielieferanten oder Ihrer Netzbetreiberin –, so richtet sich unser Honorar nach dem gesetzlichen Gebührenrecht, also vor allem nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG).
Für die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist nicht der tatsächliche Bearbeitungsaufwand maßgeblich, sondern der sogenannte Streitwert der Sache. Der Streitwert der Sache wird in Gerichtsverfahren vom Gericht festgesetzt. Geht es in einer Sache um einen konkreten Zahlungsanspruch, so bestimmt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs in aller Regel auch den Streitwert.
Eine erste grobe Abschätzung des konkreten Kostenrisikos können Sie mithilfe eines der im Internet verfügbaren Prozesskostenrechners bekommen, beispielsweise dem Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins. Zu den dort genannten Kosten kommen allerdings gegebenenfalls noch weitere Auslagen hinzu, wie beispielsweise die Reisekosten eines Gerichtstermins.
Zwar muss Ihnen die Gegenseite, wenn Sie vor Gericht gewinnen, Ihre Kosten am Ende erstatten. Es bleibt aber immer ein Risiko, dass Sie diese Kosten ganz oder teilweise selbst zu tragen haben. Im Rahmen der Erstberatung werden wir mit Ihnen daher das konkreten Prozesskostenrisiko und Ihre Erfolgsaussichten im Detail besprechen.