Die PROJEKTKANZLEI ist bundesweit tätig. Dank der modernen Kommunikationstechnik können wir unsere Mandantinnen und Mandanten jederzeit und an jedem Ort umfassend beraten und vertreten.
Zeitgemäße Kommunikation
Vieles lässt sich telefonisch besprechen. Auf Wunsch bieten wir gerne auch Video-Besprechungen via Zoom oder ähnliches an. Ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist daher in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich.
Aufgrund hoher Nachfrage und Auslastung können wir zurzeit leider nicht immer zeitnah auf alle Anrufe reagieren. Es sind schlicht zu viele. – Vereinbaren Sie am besten online einen Termin.
Dokumente lassen sich einfach und schnell per E-Mail austauschen. Für die verschlüsselte Übertragung elektronischer Dokumente bieten wir WebAkten an. Die WebAkten stehen Ihnen sowohl für unverbindliche Mandatsanfragen, als auch für den regelmäßigen Datenaustausch im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnis zur Verfügung.
Die WebAkten stehen Ihnen sowohl für unverbindliche Mandatsanfragen, als auch für den regelmäßigen Datenaustausch im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnis zur Verfügung.
Unverbindliche Anfrage per WebAkte
Schildern Sie uns hier kurz Ihren Fall und fügen Sie die wichtigsten Dokumente bei. Die Anfrage ist unverbindlich. Für Sie entstehen hierdurch keine Kosten, für uns keine Verpflichtungen.
Transparante Kosten
Wir legen zudem großen Wert auf klare und transparente Kosten unserer Arbeit. Grundsätzlich rechnen wir alle unsere Leistungen auf Zeitbasis mit dem vereinbarten Stundensatz ab. Die Abrechnung erfolgt minutengenau und zeitnah, sodass Sie die Kosten jederzeit im Blick haben.
Für manche gängige Leistungen bieten wir feste Honorarpauschalen an, die Ihnen maximale Sicherheit bieten. Honorarpauschalen gibt es insbesondere
- für die Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern (190,- € netto);
- für die Prüfung von Nutzungsverträgen für Freiflächenanlagen;
- für maßgeschneiderte Vertragsgestaltungen;
- für Prüfungen und Eintragungen im Marktstammdatenregister.
Das gesetzliche Vergütungsrecht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) schreibt ein Mindesthonorar vor, das in gerichtlichen Verfahren nicht unterschritten werden darf. Liegen die Gebühren und Auslagen, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden müssen, insgesamt über dem Honorar, das sich auf Zeitbasis ergeben würde, berechnen wir das gesetzliche Mindesthonorar. Geht das Gerichtsverfahren zu Ihren Gunsten aus, sind dass dann allerdings auch die Kosten, die Ihnen die Gegenseite erstatten muss.
Besonderes Angebot für große Solaranlagen
Für Betreiber größerer Solaranlagen übernehmen wir auf Wunsch die dauerhafte juristische Betreuung ihrer Anlagen. Mit unserer juristischen PV-Anlagenbetreuung sind Sie rechtlich immer sauber aufgestellt und gegen alle Rechtsrisiken bestens gewappnet.
Unsere juristische PV-Anlagenbetreuung bieten wir zu einem unschlagbaren Festpreis von nur 1,- € je Kilowatt installierter Leistung an. Sie kommt für alle Mandantinnen und Mandanten in Betracht, die Solaranlagen mit insgesamt mindestens 300 kWp Leistung ihr Eigen nennen.