Juristische PV-Anlagenbetreuung

Rechtlich sauber aufgestellt und gegen alle Risiken bestens gewappnet: Mit unserer juristischen Anlagenbetreuung wird Ihnen die PV-Anlage keine schlaflosen Nächte bereiten.

Unsere juristische PV-Anlagenbetreuung kommt für alle Anlagen ab einer Leistung von 300 kWp in Betracht. Allgemeine Informationen zur Mandatierung der PROJEKTKANZLEI finden Sie hier.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Solaranlagen ändern sich ständig. Der juristische Beratungsbedarf ist mittlerweile so groß, dass wir gar nicht mehr alle Fälle annehmen können, die an uns herangetragen werden. Für Betreiber größerer Solaranlagen haben wir daher ein exklusives Angebot geschaffen, das Sie vor rechtlichen Risiken und Schwierigkeiten bewahren soll. Wir sorgen dauerhaft für einen rechtlich sauberen Betrieb Ihrer Solaranlagen. Sie können sich entspannt zurücklegen und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Es geht um Ihr Geld

Der Grundgedanke ist ja gut und richtig: Mit einer eigenen Solaranlagen lässt sich nicht nur etwas für den Klimaschutz tun. Wenn die Anlagen richtig laufen und alles passt, dann rechnen sich die Investitionen auch.

Aber leider blickt man als Betreiber einer Solaranlage kaum noch durch: Ständig ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, ständig kommen neue Pflichten und Fristen hinzu. Ob Anlagenzertifikat, Marktstammdatenregister oder Redispatch 2.0: Wer kann heute noch verlässlich sagen, was Anlagenbetreiber alles zu beachten haben?

Die Netzbetreiber jedenfalls nicht. Wenn es um Rechtsfragen oder gar rechtliche Auseinandersetzungen geht, scheinen sie vielmehr am längeren Hebel zu sitzen. Und die Gerichte bekräftigen die Netzbetreiber dabei: Es sei allein Sache der Anlagenbetreiber, sich rechtzeitig über ihre rechtlichen Pflichten zu informieren.

„Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren.“

(Bundesgerichtshof, Urt. v. 05.07.2017 – VIII ZR 147/16)

Wie soll ein einzelne Anlagenbetreiber zudem bewerten können, was in der Branche erwartet und verlangt werden kann? Ob die Verträge und Formulare, die ich unterschreiben soll, auch aus Sicht der Anlagenbetreiber wirklich gut und richtig sind, steht in den Sternen. Häufig weiß ich ja nicht einmal, ob ich wirklich alle erforderlichen Dokumente und Informationen zu meiner Anlage habe.

Dabei können falsche Angaben bei der Anmeldung oder in den Registern sogar richtig teuer werden. Manche Netzbetreiber scheinen ja nur darauf zu warten, dass Anlagenbetreiber einen Fehler machen. Und dann schlagen sie richtig drauf und fordern die EEG-Vergütung der letzten Jahre zurück.

Wer sich nicht tagtäglich mit den Rechtsfragen rund um Solaranlagen befasst, kann all diese Anforderungen und Risiken heutzutage nicht mehr alleine im Blick behalten. Gerne würden sich viele Anlagenbetreiber daher hiergegen absichern. Doch suchen Sie einmal eine Rechtsschutzversicherung, die Ihnen diese Rechtsrisiken abnimmt und Ihnen konkret sagt, was zu tun ist… (Es gibt sie nicht. Sie brauchen nicht weiter zu suchen.)

Juristische Anlagenbetreuung schafft Mehrwert

Ihre PV-Anlagen sollen sich wirklich rechnen und Ihnen keine schlaflosen Nächte bereiten. Die Einnahmen sollen gesichert fließen. Und wenn es rechtliche Fragen gibt, wissen Sie einen kompetenten Fachmann an Ihrer Seite: Jemand, der sich um alles Rechtliche kümmert. Jemand, der dafür sorgt, dass Sie kein Geld verlieren und der Sie vor unberechtigten Forderungen schützt.

Mit unserer juristischen PV-Anlagenbetreuung erhalten Sie, was Ihnen keine Rechtsschutzversicherung (und auch keine andere Rechtsanwaltskanzlei) in dieser Form bietet:

  • Systematische Erfassung aller Dokumente und Verträge zu Ihren PV-Anlagen;
  • Überwachung aller gesetzlichen Pflichten und gesetzlichen Änderungen;
  • Prüfung und fortlaufende Pflege Ihrer Daten im Marktstammdatenregister;
  • Regelkonforme Kommunikation mit der Netzbetreiberin (innerhalb und außerhalb des Marktstammdatenregisters und des „connect+“);
  • Regelmäßige Überprüfung der Vergütungsabrechnungen;
  • Vertragsentwürfe für die Umsetzung und Absicherung Ihres Betreibermodells (Nutzungsvertrag, Mieterstromvertrag und ähnliches);
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Garantie- und Haftungsansprüchen im Schadensfall.

Wir halten alle rechtlichen Anforderungen im Blick und achten darauf, dass Sie kein Geld verlieren. Ihre weiteren Vorteile:

  • Ihre PV-Anlagen sind jederzeit juristisch sauber aufgestellt. Sie müssen sich bei rechtlichen Neuerungen um nichts selbst kümmern und brauchen keine schlaflosen Nächte haben.
  • Ihnen entgeht kein Geld durch falsche Abrechnungen.
  • Wir garantieren Ihnen einen kompetenten anwaltlichen Abwehrschutz gegen unberechtigte Forderungen Dritter. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und übernehmen in jedem Fall Ihre rechtliche Vertretung – ganz gleich, wie hoch die Forderung ist.
  • PV-Anlagen, die juristisch „checkheftgepflegt“ sind, haben einen deutlich höheren Wiederverkaufswert. 

Darüber hinaus profitieren wir gemeinsam. Denn gemeinsam sehen wir mehr als jeder für sich alleine. Indem wir so viele Angebote wir möglich systematisch vergleichen, können wir sagen, was wirklich branchenüblich ist. Gemeinsam sind wir effizienter und schlagkräftiger.

Das passende Angebot für größere PV-Anlagen

Kompetente Rechtsberatung hat gewöhnlich ihren Preis. Wir wissen aber auch, dass Ihnen als Betreiber von Solaranlagen Verlässlichkeit und Gleichförmigkeit bei den Betriebskosten wichtig sind. Daher bieten wir Ihnen unsere laufende juristischen Anlagenbetreuung zu einem Festpreis an, der sich nahtlos in Ihre Kostenstruktur einfügt:

  • Sie zahlen regelmäßig nur 1,- € je Kilowatt installierter Leistung (zuzüglich Mehrwertsteuer) als Jahrespauschale. Bei einer 500-kWp-Anlage sind dies also gerade einmal 500,- € (netto) laufende Kosten. Hiermit sind sämtlichen laufende Tätigkeiten abgegolten, die wir im Rahmen der juristischen Anlagenbetreuung erbringen.
  • Hinzu kommt eine einmalige Pauschale für die Datenerfassung und Erstprüfung. Diese beträgt 190,- € je Anlage, die wir für Sie betreuen (zuzüglich Mehrwertsteuer).
  • Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt ein Mindesthonorar vor, dass wir – selbst wenn wir wollen – nicht unterschreiten dürfen. Sollte es doch einmal zu einem Rechtsstreit kommen, der rechtlich ausgetragen werden muss, richtet sich unsere Vergütung daher nach dem RVG. Maßgeblich ist dabei die Höhe des Streitwertes. Und sollten wir die Sache für Sie gewinnen, sind dies die Kosten, die Sie von der Gegenseite erstattet bekommen. 

Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht. Da unser Aufwand jedoch in den meisten Fällen zu Beginn am höchsten ist, berechnen wir bei einer früheren Beendigung eine Mindestvergütung. Die Mindestvergütung entspricht drei Jahrespauschalen, wobei bereits geleistete Jahrespauschalen angerechnet werden.

Unsere juristische PV-Anlagenbetreuung können wir derzeit allen Anlagenbetreiber anbieten, die Solaranlagen mit insgesamt mindestens 300 kWp Leistung ihr Eigen nennen. In zeitlicher Hinsicht steigen wir mit der juristischen Anlagenbetreuung in der Regel frühestens ab der technischen Inbetriebnahme Ihrer Anlage bzw. ab Übernahme des Betriebs ein. Sollten Sie schon früher juristische Unterstützung benötigen – etwa bei der Prüfung des Kaufvertrages – bieten wir Ihnen gerne günstige Honorarpauschalen für die erforderlichen Schritte an.

Wenn auch Sie Interesse an unserer juristischen PV-Anlagenbetreuung haben, dann schicken Sie uns eine kurze Nachricht per E-Mail. Sie erhalten dann umgehend unser konkretes Vertragsangebot. Darin finden Sie noch einmal im Detail, welche Aufgaben und Risiken wir Ihnen bzw. Ihren Kunden abnehmen, worauf Sie sich verlassen können und wie wir unsere Leistungen abrechnen.


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