Solaranlagen als Kapitalanlagen

Solar­anlagen werden seit jeher gerne als Kapitalanlage genutzt. Neben dem Versprechen einer sicheren Rendite locken vor allem die steuerlichen Vorteile für Solaranlagen. Die Aussicht auf hohe Steuerersparnisse sollte jedoch nicht blind machen für die realen Risiken, die mit einem solchen Investment einhergehen können. Bei den Angeboten sollte vielmehr sehr genau geprüft werden, ob Chancen und Risiken im angemessenen Verhältnis stehen. Hier setzt unsere Beratung der potentiellen Investorinnen und Investoren an.

Steuerliche Vorteile durch Investitionsabzugsbetrag

Interessant sind Solaranlagen als Kapitalanlage dann, wenn für die Anschaffungs­kosten der sogenannte „Investitionsabzugsbetrag (IAB)“ gemäß § 7g EStG geltend gemacht werden kann. Denn dann können bis zu 50 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd schon vorm bzw. im ersten Betriebsjahr angesetzt werden. Damit sinkt schlagartig die Steuerlast des Anlagenbetreibers. Der verbleibende Teil der Anschaffungskosten wird über die folgenden 20 Jahre gleichmäßig abgeschrieben.

Anleger mit besonders hohen Einkünften können mit Hilfe des IAB bis zu 100.000 € sparen – Geld, das andernfalls an das Finanzamt fließen würde. Das entsprechende Vermögen ist allerdings gebunden, nämlich in der Solaranlage als ein reales Wirtschaftsgut. Da dieses Wirtschaftsgut jedoch laufende Erträge bringt, sprechen Finanzberater hier auch gerne von der „Solarrente“: Die eigentlich zu zahlende Steuer wird in Einkommen für die nächsten 20 bis 30 Jahre umgewandelt.

Angebote für Direktinvestments in Solaranlagen

Als Investitionsobjekte sind vor allem größere Aufdachanlagen oder eigenständige Teile von Frei­flächen­anlagen beliebt. Im Regelfall werden die Flächen, auf denen die Anlagen errichtet werden, nicht mitverkauft. Vielmehr werden die Flächen für die Dauer von 30 Jahren vom jeweiligen Grundstückseigentümer angemietet.

Die Angebote für Investitionsanlagen werden häufig an den steuerlichen Obergrenzen für die Bildung eines IAB ausgerichtet. Größere Anlagen können hierfür auf verschiedene Teilanlagen aufgeteilt werden. Die einzelnen Anlagen haben dann meist eine installierte Leistung zwischen 150 und 500 kWp.

Die Nachfrage übersteigt das Angebot für solche Anlagen derzeit allerdings um ein Vielfaches. Daher bestimmen die Anbieter die Spielregeln auf diesem Markt. Manch einem Anbieter scheint es dabei sehr zupass zu kommen, dass private Anleger oft kaum Erfahrung mit Solaranlagen dieser Leistungsklasse besitzen.

Juristische Fallstricke beachten

Doch gerade dann sollte Vorsicht geboten sein. Denn es darf nicht übersehen werden, dass es sich bei den Investitionsobjekten um reale technische Anlagen handelt und dass es um vergleichsweise hohe Beträge geht, die auf dem Spiel stehen. Damit die Investition nicht in einem finanziellen Fiasko endet, sollten die juristischen Fallstricke sorgfältig geprüfte werden. Vor allem:

  • Bauvertrag: Sind die einzelnen Zahlungen ausreichend abgesichert? Wann soll das Eigentum übergehen? Bis wann muss die Anlage fertiggestellt sein und ist der IAB abgesichert? Welche Rechte gelten bei Verzögerungen? Was passiert im Falle der Insolvenz des Errichters?
  • Netzanschluss: Ist der Netzanschluss gewährleistet? Wann ist mit einem Netzanschluss zu rechnen? Sind die erforderlichen Leitungsrechte gesichert?
  • Dachnutzungsvertrag: Was kann der Grundstückseigentümer als Entgelt verlangen? Ist die Dachnutzung dauerhaft gesichert? Welche Haftungsrisiken bestehen bezüglich des Daches? Was passiert, wenn das Grundstück später verkauft oder vererbt wird?
  • Wartungs- und Betriebsführungsvertrag: Wer sorgt für den reibungsfreien Betrieb im täglichen Geschäft? Welche Leistungen hat der Betriebsführer zu erbringen? Welche Kosten entstehen beim Investor?
  • Stromliefervertrag: Wie verlässlich sind einkalkulierte Erlöse aus einem Stromverkauf vor Ort? Wie lange hat der Stromliefervertrag mindestens Bestand? Welche Risiken und Pflichten treffen den Investor in seiner Rolle als Stromlieferant?

Besondere Sorgfalt ist vor allem dann angezeigt, wenn ein Anlagenteil einer größeren Gesamtanlage erworben werden soll. Denn in der Regel nutzen dann mehrere Anlagenbetreiber bestimmte Nebeneinrichtungen, wie Anschlussleitungen oder Trafo, gemeinsam. Daher sollten in dieser Konstellation auch die gemeinsamen Nutzungen klar und angemessen geregelt werden.

Investorenberatung durch die PROJEKTKANZLEI

Wir beraten regelmäßig potentielle Anlegerinnen und Anleger zu Ihren Investitionsentscheidungen. Aufgrund der besonderen Expertise unserer Kanzlei können wir die Angebote nicht nur juristisch bewerten. Wir können bei Bedarf auch praktische Empfehlungen geben und eine Rundum-Beratung anbieten.

Im Idealfall prüfen wir die Angebote vor der Vertragsunterzeichnung. Wir weisen frühzeitig auf Risiken hin und geben Tipps zur Nach­besserung der Vertragsentwürfe. Auf Wunsch führen wir auch die Vertrags­gespräche mit den Anbietern oder erarbeiten konkrete Regelungsvorschläge zur Absicherung der Investitionen.

Sind die Verträge bereits unterschrieben und zeigen sich die Probleme dann in der Umsetzung der Projekte, liegt unser Augenmerk darauf, die Investitionen unserer Mandantinnen und Mandanten bestmöglich zu sichern. Wir zeigen Möglichkeiten auf, um notleidende Projekte zu retten und größeren Schaden abzuwenden. Sofern erforderlich, setzen wir die Ansprüche und Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten auch gerichtlich durch.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie unsere Unterstützung? Dann schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht an post@projektkanzlei.eu.


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